Vorsorge durch Vollmacht

Möchten oder können Sie nicht selbst handeln, so müssen Sie einer anderen Person Vollmacht erteilen.

In Grundstücksangelegenheiten und vielen Bereichen aus dem Unternehmensrecht muss die Vollmacht vor einem Notar öffentlich beglaubigt bzw. beurkundet werden. Mit dieser Vollmacht kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber im Notartermin dann wirksam vertreten. Dies vermeidet eine nachträgliche Genehmigung durch den Vertretenen und verkürzt die Abwicklung des Vertrages.

Von der Bevollmächtigung zu unterscheiden ist das Vererben oder Verschenken ihres Vermögens oder Teile davon.

vollmacht

Auch ist es ratsam, eine General- und Vorsorgevollmacht von einem Notar rechtssicher erstellen zu lassen. Sollten Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. Denn selbst der eigene Ehegatte oder die Kinder sind in einem solchen Fall nicht automatisch zum Handeln berechtigt. Dies können Sie durch eine General- und Vorsorgevollmacht verhindern (umgangssprachlich auch Betreuungsvollmacht genannt). Hierdurch sorgen Sie vor und bestimmen selbst, wer für Sie in den unterschiedlichsten Bereichen tätig werden soll. Ihr Notar berät Sie umfassend bzgl. der Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Formulare einer Patientenverfügung finden Sie etwa hier.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf folgenden links der Bundesnotarkammer: