Prozentsätze der Grunderwerbsteuer in den jeweiligen Bundesländern

Bei Veräußerung von Grundbesitz fällt i. d. R. Grunderwerbsteuer an. Der Verkauf von Grundbesitz muss grundsätzlich vor einem Notar beurkundet werden. Das beauftragte Notariat übernimmt dann auch die Abwicklung des Kaufvertrag. Auch beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von Unternehmen, in deren Vermögen sich Grundbesitz befindet, fällt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nach dem GrErwStG Grunderwerbsteuer an. Diese ist grundsätzlich im Grunderwerbsteuergesetz (GrErwStG) geregelt. Die Höhe der GrErwSt wird jedoch von den jeweiligen Bundesländern der BRD bestimmt. Die Steuersätze sind somit in Deutschland nicht überall gleich geregelt.

In vielen Bundesländern sind die Steuersätze bzgl. des Erwerbs von Grundbesitz in den letzten Jahren angehoben worden. Nur die Bundesländer Bayern und Sachsen haben noch den Steuersatz von bislang 3,5 %. Weitere Erhöhungen sind in manchen Bundesländern geplant. Wann die Erhöhungen kommen werden, ist jedoch noch nicht konkret bestimmbar.

Die Prozentsätze der Grunderwerbsteuer sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich hoch geregelt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die jeweiligen Steuersätze im jeweiligen Bundesland (aktueller Stand):

Baden-Württemberg 5,0 Prozent
Bayern 3,5 Prozent
Berlin 6,0 Prozent  
Brandenburg 6,5 Prozent  
 
Bremen 5,0 Prozent  
Hamburg 4,5 Prozent
Hessen 6,0 Prozent  
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 Prozent  
Niedersachsen 5,0 Prozent  
Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent  
Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent
Saarland 6,5 Prozent  
Sachsen 3,5 Prozent
Sachsen-Anhalt 5 Prozent
Schleswig-Holstein 6,5 Prozent  
   
Thüringen 6,5 Prozent
     

 

Benötigen Sie mehr Informationen?

Dieser Beitrag stellt nur einen allgemeinen Überblick über die Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer dar. Wenn Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema haben möchten, so finden Sie einen Überblick beispielsweise auch bei Wikipedia. Dieser Beitrag wird nicht auf den jeweiligen Stand des Grunderwerbsteuersatzes in jeweiligen Bundesland aktualisiert. Falls Sie Fragen zu der jeweiligen aktuellen Höhe der Grunderwerbsteuer in ihrem Bundesland haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Notar oder Steuerberater. Dieser kann Ihnen den jeweiligen relevanten Steuersatz in Ihrem Bundesland nennen.

Anmerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Beratung durch einen Notar, einen Anwalt oder Steuerberater im jeweiligen Einzelfall!