Eherecht: Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland

Der deutsche Bundestag in Berlin hat am 28.06.2017 die Änderung von § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB beschlossen; die Ehe kann nun von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden. Damit wird die eingetragene Lebenspartnerschaft abgeschafft und die Ehe für alle bundesweit eingeführt.

Welche Konsequenzen hat dies für bisher eingetragene Lebenspartnerschaften?

 

Bislang eingetragene Lebenspartnerschaften können auf Antrag beider Lebenspartner  gemäß § 20 a LPartG vor dem Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.

Anmerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Beratung durch einen Notar oder Anwalt im jeweiligen Einzelfall!